Fortbildungen
Regelmäßige Fortbildungen für Fahrlehrer, Seminarleiter und Ausbildungsfahrlehrer sind Pflicht!
Allgemeine Fortbildungen für Fahrlehrer:
3-tägige Fortbildung: alle vier Jahre oder
2-tägige Fortbildung: alle zwei Jahre oder
1-tägige Fortbildung: jedes Jahr
Auswahl Programmpunkte:
- Ängste bei Fahrschülern
- Visualisieren mit Flip Chart
- Einsatzmöglichkeiten Smartboard
- Neue rechtliche Regelungen Fahrlehrergesetz
- Neue rechtliche Regelungen FeV und StVO
- Haftung des Fahrlehrers in der Ausbildung
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr
- Regelungen des BKrFQG
- Regelungen der Sozialvorschriften
- Fahrassistenzsysteme
Fortbildungen für Seminarleiter für Aufbauseminare ASF und FES
1-tägige Fortbildung: ASF-Aufbauseminar für Fahranfänger: alle zwei Jahre
1-tägige Fortbildung: FES-Fahreignungsseminar: alle zwei Jahre
Fortbildungen für Ausbildungsfahrlehrer
1 -tägige Fortbildung: alle vier Jahre
Neu ist die Möglichkeit einen Rabatt durch mehrere Fortbildungen zu erhalten: Hierbei können Sie je eine allgemeine Fortbildung abziehen, wenn Sie Seminarleiter/-in oder Ausbildungsfahrlehrer/-in sind. Wichtig ist jedoch, dass ein Tag allgemeine Fortbildung innerhalb von vier Jahren besucht wird.
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