Fortbildungen
Regelmäßige Fortbildungen für Fahrlehrer, Seminarleiter und Ausbildungsfahrlehrer sind Pflicht!
Allgemeine Fortbildungen für Fahrlehrer:
3-tägige Fortbildung: alle vier Jahre oder
2-tägige Fortbildung: alle zwei Jahre oder
1-tägige Fortbildung: jedes Jahr
Auswahl Programmpunkte für das Jahr 2019/2020:
- Ängste bei Fahrschülern
- Visualisieren mit Flip Chart
- Einsatzmöglichkeiten Smartboard
- Neue rechtliche Regelungen Fahrlehrergesetz
- Neue rechtliche Regelungen FeV und StVO
- Haftung des Fahrlehrers in der Ausbildung
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr
- Regelungen des BKrFQG
- Regelungen der Sozialvorschriften
- Fahrassistenzsysteme
Fortbildungen für Seminarleiter für Aufbauseminare ASF und FES
1-tägige Fortbildung: ASF-Aufbauseminar für Fahranfänger: alle zwei Jahre
1-tägige Fortbildung: FES-Fahreignungsseminar: alle zwei Jahre
Fortbildungen für Ausbildungsfahrlehrer
1 -tägige Fortbildung: alle vier Jahre
Neu ist die Möglichkeit einen Rabatt durch mehrere Fortbildungen zu erhalten: Hierbei können Sie je eine allgemeine Fortbildung abziehen, wenn Sie Seminarleiter/-in oder Ausbildungsfahrlehrer/-in sind. Wichtig ist jedoch, dass ein Tag allgemeine Fortbildung innerhalb von vier Jahren besucht wird.
ACHTUNG: Die erste Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer/-innen, die bis zum 31.12.2017 ausgebildet haben, muss bis spätestens 31.12.2019 erfolgt sein.
Sie haben die Möglichkeit alle Modelle der Fortbildung in unserem Haus frei zu wählen.
Nutzen Sie die Kombinationsmöglichkeiten unserer Fortbildungen!
Kontaktieren Sie uns direkt!
Unser Kontaktformular wird durch Google reCAPTCHA ("Ich bin kein Roboter") vor Missbrauch und Spam geschützt. Es gilt die Datenschutzerklärung von Google.