Fortbildungen

Regelmäßige Fortbildungen für Fahrlehrer, Seminarleiter und Ausbildungsfahrlehrer sind Pflicht!

Allgemeine Fortbildungen für Fahrlehrer:

3-tägige Fortbildung: alle vier Jahre oder
2-tägige Fortbildung: alle zwei Jahre oder
1-tägige Fortbildung: jedes Jahr

Auswahl Programmpunkte für das Jahr 2019/2020:

  • Ängste bei Fahrschülern
  • Visualisieren mit Flip Chart
  • Einsatzmöglichkeiten Smartboard
  • Neue rechtliche Regelungen Fahrlehrergesetz
  • Neue rechtliche Regelungen FeV und StVO
  • Haftung des Fahrlehrers in der Ausbildung
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr
  • Regelungen des BKrFQG
  • Regelungen der Sozialvorschriften
  • Fahrassistenzsysteme

Fortbildungen für Seminarleiter für Aufbauseminare ASF und FES

1-tägige Fortbildung: ASF-Aufbauseminar für Fahranfänger: alle zwei Jahre
1-tägige Fortbildung: FES-Fahreignungsseminar: alle zwei Jahre

Fortbildungen für Ausbildungsfahrlehrer

1 -tägige Fortbildung: alle vier Jahre

Neu ist die Möglichkeit einen Rabatt durch mehrere Fortbildungen zu erhalten: Hierbei können Sie je eine allgemeine Fortbildung abziehen, wenn Sie Seminarleiter/-in oder Ausbildungsfahrlehrer/-in sind. Wichtig ist jedoch, dass ein Tag allgemeine Fortbildung innerhalb von vier Jahren besucht wird.

ACHTUNG: Die erste Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer/-innen, die bis zum 31.12.2017 ausgebildet haben, muss bis spätestens 31.12.2019 erfolgt sein.

Sie haben die Möglichkeit alle Modelle der Fortbildung in unserem Haus frei zu wählen.
Nutzen Sie die Kombinationsmöglichkeiten unserer Fortbildungen!

 

Unsere nächsten Termine:

Alle Termine finden Sie bei den jeweiligen Standorten:

Berlin

Hannover
Bielefeld

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