Ausbildung Fahrlehrer/in Klasse CE
Ein attraktiver Beruf mit Zukunft: Leichter & schneller Einstieg in den Beruf mit einer langfristigen Perspektive
Die Verordnungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bieten neben der klassischen Führerscheinausbildung ein großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klassen CE. Fahrschulen mit der Erlaubnis für die Ausbildung in den Klassen CE sind gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten für die Grundqualifikation und Weiterbildung von Kraftfahrern nach dem BKrFQG.
Die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/-in der Klasse CE dauert zwei Monate. Sie sind berechtigt C1, C1E, C, CE und Klasse T auszubilden.
Lehrgangsinhalte:
Verkehrsverhalten
Recht
Technik
Unterrichten, Ausbilden, Weiterbilden
Erziehen
Beurteilen
Gesamtstunden
Voraussetzungen
Fahrlehrer Klasse CE
- 2 Jahre Besitz der Klasse CE oder
- 6 Monate hauptberufliche Tätigkeit als Kraftfahrer oder
- 60 Zusatzfahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse CE mit einem Fahrlehrer aus unserem Hause
- Unbefristete Fahrlehrererlaubnis Klasse BE (zum Zeitpunkt der Prüfungen)
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