Ausbildung Fahrlehrer/in Klasse CE
Ein attraktiver Beruf mit Zukunft: Leichter & schneller Einstieg in den Beruf mit einer langfristigen Perspektive
Die Verordnungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bieten neben der klassischen Führerscheinausbildung ein großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer der Klassen CE.
In der Regel sind Fahrschulen mit der Erlaubnis für die Ausbildung in den Klassen CE auch staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für die Grundqualifikation und Weiterbildung von Kraftfahrern nach dem BKrFQG.
Die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/-in der Klasse CE dauert zwei Monate.
Sie sind berechtigt C1, C1E, C, CE und Klasse T auszubilden.
Lehrgangsinhalte
- Verkehrsverhalten
- Recht
- Technik
- Unterrichten, Ausbilden, Weiterbilden
- Erziehen
- Beurteilen
- Gesamtstunden
Unsere nächsten Kurse
Alle Termine finden Sie hier:
Voraussetzungen
Fahrlehrer Klasse CE
- 2 Jahre Besitz der Klasse CE oder
- 6 Monate hauptberufliche Tätigkeit als Kraftfahrer oder
- 60 Zusatzfahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse CE mit einem Fahrlehrer aus unserem Hause
- Unbefristete Fahrlehrererlaubnis Klasse BE (zum Zeitpunkt der Prüfungen)
Kontaktieren Sie uns direkt!
Schwierigkeiten mit dem Formular? Laden Sie die Seite neu, versuchen Sie es mit einem anderen Browser oder schicken Sie uns eine E-Mail an FLA-Hannover-bzzoelner.de
