Ausbildungs­fahr­lehrer/in

Theoretische und praktische Ausbildung von Fahrlehrer-Anwärtern und -Anwärterinnen

Ausbildungs­fahrlehrer übernehmen in der Schulung von Fahrlehrern eine wichtige Funktion. Sie sind die Schnittstelle zwischen der Theorieausbildung in der Ausbildungsstätte und praktischer Umsetzung in der Fahrschule. Sie geben ihre langjährigen Erfahrungen an den Fahrlehreranwärter weiter und bilden ihn für die theoretische und praktische Ausbildung von Fahrschülern aus.

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Voraussetzungen
Ausbildungsfahrlehrer

  • Der/Die Ausbildungsfahrlehrer/-in muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschüler, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.
  • Er/Sie muss ferner an einem amtlich anerkannten, 5-tägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben.

 

  • Der/Die Ausbildungsfahrlehrer/-in darf nur in einer Ausbildungsfahrschule (§ 16 FahrlG) tätig werden.

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